Niederländisches Gericht stuft Aufruf zu Klimaprotesten als „Volksverhetzung“ ein

Da das Thema als Nachricht in den deutschsprachigen Medien nicht vorkommt, erstelle ich selbst eine Nachricht. Wie aus übereinstimmenden niederländischen Medienberichten zu entnehmen ist, hat Anfang diesen Jahres ein niederländisches Gericht sieben Klimaaktivisten einer zweistelligen Zahl Sozialstunden verurteilt.

Der Grund: Die Aktivisten hatten in sozialen Medien dazu aufgerufen, sich einer Autobahnblockade am 28. Januar 2023 in der Stadt Den Haag anzuschließen. Die niederländische Staatsanwaltschaft stufte diesen Aufruf als „gefährlich und strafbar“ ein und damit als Volksverhetzung (niederländisch „opruiing“).

Insgesamt standen acht Klimaaktivisten vor Gericht, ein Verdächtiger wurde freigesprochen. Die Stadt Den Haag hatte außerdem eine Entschädigung von 9.053,22 € beantragt, weil zwei Verdächtige Texte an die Tunnelwände gesprüht hatten. Das Gericht sprach der Stadt diesen Betrag zu.

Als Reaktion aus der niederländischen Zivilgesellschaft haben jetzt am Samstag, 19. August über 1.800 Bürger*innen in einer großformatigen Anzeige in der Zeitung „Volkskrant“ dazu aufgerufen, sich der einer erneuten Autobahnblockade der Gruppe „XR“ am 9. September in Den Haag anzuschließen.

Kommentar: Klimaschutz ist keine Volksverhetzung!

Auch die deutsche Politik ist ja schon eifrig dabei, Klimaaktivisten legalistisch zu kriminalisieren. Dass die Niederländer da jetzt freudig mitmachen, überraschte mich doch – das mag aber auch an meinem mittleren Alter (45) liegen.

Was mich jetzt dazu getriggert hat, diesen Blog-Beitrag zu erstellen, ist die Begriffsverschiebungen bezüglich „Volksverhetzung“. Natürlich haben die Niederländer hinter dem Begriff nicht die nationalsozialistische Vergangenheit wie bei uns im Rücken. Der entsprechende Paragraf 131 des niederländischen Strafgesetzbuches spricht daher auch von einem Aufruf zu „… einer Straftat oder zu Gewalttätigkeiten gegen die öffentliche Gewalt“.

Der Aufruf, sich eines demokratischen Protests anzuschließen, soll also als Aufruf zu einer Straftat gelten. Das triggert mich. Natürlich ist meine Bewertung der Aktionen als „demokratischer Protest“ bereits politisch, und viele Menschen werden das anders sehen.

Aber denken wir das mal weiter, nur mal so ins Blaue, und kehren das mal um: Der deutsche Staat will ein neues Naturschutzgebiet ausweisen. Ursprünglich sollte an dieser Stelle aber ein neues Gewerbegebiet entstehen. Viele Geschäftsleute sind davon betroffen und verständlicherweise dagegen.

Stellen wir uns nun vor, das Naturschutzgebiet wird unter einer Landes/Bundes/Kommunal-Regierung eingeführt, an der die CDU nicht beteiligt ist. Die lokale CDU-Mittelstandvereinigung ruft daher zum „Widerstand“ auf und gibt den Hinweis, dass die ersten Arbeiten zur Errichtung des Naturschutzgebiets an Tag X an Ort Y erfolgen sollen.

Am benannten Tag und Ort tauchen also distinguierte Herren (und vielleicht auch ein paar Damen) auf und stellen sich mitsamt einigen ihrer Lohnabhängigen den Baggern, die Vorarbeiten zum Naturschutzgebiet leisten sollen, in den Weg. Nachdem der Tag irgendwie durchgestanden ist, stuft anschließend ein Gericht den Aufruf der CDU-Mittelstandvereinigung, die Errichtung des neuen Naturschutzgebiets zu verhindern, als „Volksverhetzung“ ein.

Findest du das vorstellbar, liebe Leserin, lieber Leser? Und wenn nein, warum nicht?

Quellen (in niederländischer Sprache)
https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/artikel/5399555/extinction-rebellion-klimaat-activisten-actievoerders-sieger-sloot
https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/artikel/5402562/burgers-oproep-a12-blokkade-extinction-rebellion-xr-m

Bild vom BING KI Image Generator

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