Niederländisches Gericht stuft Aufruf zu Klimaprotesten als „Volksverhetzung“ ein

Da das Thema als Nachricht in den deutschsprachigen Medien nicht vorkommt, erstelle ich selbst eine Nachricht. Wie aus übereinstimmenden niederländischen Medienberichten zu entnehmen ist, hat Anfang diesen Jahres ein niederländisches Gericht sieben Klimaaktivisten einer zweistelligen Zahl Sozialstunden verurteilt.

Der Grund: Die Aktivisten hatten in sozialen Medien dazu aufgerufen, sich einer Autobahnblockade am 28. Januar 2023 in der Stadt Den Haag anzuschließen. Die niederländische Staatsanwaltschaft stufte diesen Aufruf als „gefährlich und strafbar“ ein und damit als Volksverhetzung (niederländisch „opruiing“).

Insgesamt standen acht Klimaaktivisten vor Gericht, ein Verdächtiger wurde freigesprochen. Die Stadt Den Haag hatte außerdem eine Entschädigung von 9.053,22 € beantragt, weil zwei Verdächtige Texte an die Tunnelwände gesprüht hatten. Das Gericht sprach der Stadt diesen Betrag zu.

Als Reaktion aus der niederländischen Zivilgesellschaft haben jetzt am Samstag, 19. August über 1.800 Bürger*innen in einer großformatigen Anzeige in der Zeitung „Volkskrant“ dazu aufgerufen, sich der einer erneuten Autobahnblockade der Gruppe „XR“ am 9. September in Den Haag anzuschließen.

Kommentar: Klimaschutz ist keine Volksverhetzung!

Auch die deutsche Politik ist ja schon eifrig dabei, Klimaaktivisten legalistisch zu kriminalisieren. Dass die Niederländer da jetzt freudig mitmachen, überraschte mich doch – das mag aber auch an meinem mittleren Alter (45) liegen.

Was mich jetzt dazu getriggert hat, diesen Blog-Beitrag zu erstellen, ist die Begriffsverschiebungen bezüglich „Volksverhetzung“. Natürlich haben die Niederländer hinter dem Begriff nicht die nationalsozialistische Vergangenheit wie bei uns im Rücken. Der entsprechende Paragraf 131 des niederländischen Strafgesetzbuches spricht daher auch von einem Aufruf zu „… einer Straftat oder zu Gewalttätigkeiten gegen die öffentliche Gewalt“.

Der Aufruf, sich eines demokratischen Protests anzuschließen, soll also als Aufruf zu einer Straftat gelten. Das triggert mich. Natürlich ist meine Bewertung der Aktionen als „demokratischer Protest“ bereits politisch, und viele Menschen werden das anders sehen.

Aber denken wir das mal weiter, nur mal so ins Blaue, und kehren das mal um: Der deutsche Staat will ein neues Naturschutzgebiet ausweisen. Ursprünglich sollte an dieser Stelle aber ein neues Gewerbegebiet entstehen. Viele Geschäftsleute sind davon betroffen und verständlicherweise dagegen.

Stellen wir uns nun vor, das Naturschutzgebiet wird unter einer Landes/Bundes/Kommunal-Regierung eingeführt, an der die CDU nicht beteiligt ist. Die lokale CDU-Mittelstandvereinigung ruft daher zum „Widerstand“ auf und gibt den Hinweis, dass die ersten Arbeiten zur Errichtung des Naturschutzgebiets an Tag X an Ort Y erfolgen sollen.

Am benannten Tag und Ort tauchen also distinguierte Herren (und vielleicht auch ein paar Damen) auf und stellen sich mitsamt einigen ihrer Lohnabhängigen den Baggern, die Vorarbeiten zum Naturschutzgebiet leisten sollen, in den Weg. Nachdem der Tag irgendwie durchgestanden ist, stuft anschließend ein Gericht den Aufruf der CDU-Mittelstandvereinigung, die Errichtung des neuen Naturschutzgebiets zu verhindern, als „Volksverhetzung“ ein.

Findest du das vorstellbar, liebe Leserin, lieber Leser? Und wenn nein, warum nicht?

Quellen (in niederländischer Sprache)
https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/artikel/5399555/extinction-rebellion-klimaat-activisten-actievoerders-sieger-sloot
https://www.rtlnieuws.nl/nieuws/nederland/artikel/5402562/burgers-oproep-a12-blokkade-extinction-rebellion-xr-m

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Nintendo 3DS / 2DS Produktion eingestellt

New Nintendo 3DS

Wie das us-amerikanische Online-Nachrichtenmagazin The Verge heute berichtet, hat Nintendo offenbar die Produktion seiner Handheld-Konsolenfamilie 3DS / 2DS eingestellt. Und tatsächlich: Auf der offiziellen japanischen wie auch auf der us-amerikanischen Nintendo-Webseite sind so gut wie keinerlei Hinweise auf das System mehr zu finden. Auf der deutschen Webseite ist der 3DS-Bereich ganz weit nach hinten gewandert und seit heute mit dem lapidaren Hinweis versehen „Die Systeme der Nintendo 3DS-Familie werden nicht länger hergestellt“.

Tja, ich persönlich hätte damit eigentlich erst nächstes Jahr gerechnet, aber offenbar verkaufen sich die Systeme Nintendo-Switch-Familie* so gut, dass der Schritt schon heute getan wird. Damit hat das 3DS gute 9 Jahre Laufzeit hinter sich, die Veröffentlichung fand im Frühjahr 2011 statt. Mit rund 75 Millionen verkauften Einheiten hat sich das 3DS nur rund halb so oft wie das Vorgängersystem DS verkauft. Für Nintendo war das 3DS trotzdem ein wirtschaftlicher Erfolg, die Konsole hat das japanische Unternehmen vor allem vor schlimmeren Folgen des relativen Mißerfolgs der Wii-U Anfang der 2010er Jahre bewahren können. In diesem Sinne, auf eine Runde Mario Kart 7!

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Aus Google Play Music wird YouTube Music – und es ist furchtbar 🤬

Neben den Platzhirschen Spotify, Apple Music, Tidal und Co. gibt es im Musik-Streamingmarkt auch Angebote von Google. Bisher wurde das Google-Musikstreaming als „Google Play Music“ vermarktet. Play Music wird bis Ende 2020 abgeschaltet und durch „YouTube Music“ ersetzt, wie Google selbst berichtet.

Beide Dienste bieten die Möglichkeit, auch eigene Musik hochzuladen. Erfreulicherweise lässt sich die Play Music-Bibliothek selbst hochgelandener Songs sogar kostenlos zu YT Music übertragen. Jedoch ist das Streamen selbst hochgeladener Musik bei YT Music nur noch stark eingeschränkt möglich. Das ist eine Angebotsverschlechterung, die bestimmt gut für Google ist, für Musikhörer*innen ist es leider ziemlicher Mist. 

Play Music: Kostenloses Streamen selbst hochgeladener Musik auf alle Endgeräte

Beginnen wir mir einem kurzen Rückblick auf das, was verloren geht: Play Music. Play Music war und ist ein guter Dienst, um Musik online zu hören. Der Service funktioniert auf Android und iOS, auf Smartphones und Tablets sowie über ein gut zu bedienendes Webinterface mit jedem Browser. Für einen Monatsbeitrag von den üblichen 9,99 € bietet Play Music eine Spotify-ähnliche Bibliothek von mehreren zehn Millionen Songs.

Was über Spotify & Co. hinaus geht ist die Tatsache, dass sich Play Music auch komplett kostenlos mit ausschließlich selbst hochgeladener Musik zum Streamen nutzen lässt. So war es möglich, bis zu 25.000 eigene Songs hochzuladen und überall abzurufen. Ich selbst habe das so gemacht und meine legal gekaufte Musik in der Bibliothek aus iTunes (ca. 15.000 Lieder, entspricht etwa 110 GB) vor ein paar Jahren nächtelang in Play Music hochgeladen. So konnte ich schließlich auf MEINE MUSIK immer und überall zugreifen und diese ebenso auf alle kompatiblen Geräte streamen wie beispielsweise Chromecasts, Smart TVs, WLan Boxen, Soundsysteme usw. usf. Das war toll!

YouTube Music: ‚Video first‘ und (Überraschung!) kostenpflichtiges Musik-Streaming

Ok, ich war doch schon im Play Music-Streaminghimmel, was ist denn passiert? Eine der für mich irritierendsten Änderungen betrifft die durch YT Music vorgenommene Unterscheidung zwischen kostenlosem Video-Streaming und kostenpflichtigen Audio-Streaming. Was heißt das? Wenn ich die YT Music-App auf meinem Smartphone starte und aus der App meine Musik beispielsweise auf ein Google (Nest) Home-Gerät oder einen Audio-Chromecast (ja ich weiß, die gibt’s nicht mehr) streamen will, dann erscheint dieser tolle Hinweis:

YouTube Music Android App Premium Pop Up

WTF? Ich kann meine selbst hochgeladene Musik nicht mehr kostenlos auf ein Audio-Gerät streamen, sondern nur noch auf ein Gerät mit Bildschirm? Und wenn ich selbst hochgeladene Musik auf ein Audio-Gerät aus YT Music heraus streamen möchte, dann soll ich gleich YouTube Premium abonnieren? Für eine einfache und grundlegende Funktion (Streamen selbst hochgeladener Musik auf Audio-Gerät), die bei Play Music immer kostenfrei war, soll ich jetzt 9,99 € für ein Abonnement von YouTube Premium bezahlen. Ich glaub, es hakt!

Die UX, das UI und die allgemeine Musikverwaltung: kein Vergleich

Als Mensch über 40 ist meine „Musikverwaltungs-Biographie“ ganz eindeutig von iTunes geprägt (hach iTunes 4.x…). Da iTunes nie zum Streaming-Dienst wurde, war ich über alle Maßen erfreut, eines Tages Play Music dafür nutzen zu können. Nach kurzer Eingewöhnung fand ich mich bei Play Music genau so gut zurecht wie bei iTunes, da es vergleichbare Funktionen bietet. Die Hauptkriterien zur Musikverwaltung waren bei beiden Diensten Interpreten, Alben, Titel und Genres; dazu kamen Wiedergabelisten/Playlists sowie ein algorithmisches Song-Radio (Genius bei Apple bzw. Schnellmix bei Play Music).

Überraschung Nummer 1: YT Music kennt keine Genres mehr. Was soll denn das bitte? Überraschung Nr. 2: YT Music macht weiterhin keinen Unterschied zwischen selbst hochgeladener Musik und den Abo-Angeboten. Bei Play Music habe ich stundenlang Musik mit meinen selbst hochgeladenen Titel als „Schnellmix“ (auch bekannt als Song Radio) hören können, das geht bei YT Music nicht, da jeder Aufruf der Funktion „Radio starten“ (so heißen die Schnellmixe hier) unmittelbar Songs von YouTube aufruft und die eigene Bibliothek ignoriert.

Unpassende YouTube-Verknüpfungen und fehlender Offline-Modus

YT-Music unterschiedet ebenfalls nicht zwischen Musik- und Videoempfehlungen und YouTube Abonnements. Sie schauen abends auf dem Sofa ein lustiges Musikvideo oder leicht exzentrischen Titel in Ihrer YouTube-App auf Ihrem Tablet an? Das beeinflusst direkt Ihre Empfehlungen innerhalb der YT-Music App. Wenn ich meinen Musik-Algorithmus durch das Schauen von YT Videos und das Abonnieren von YT Kanälen beeinflussen kann (und sich das auch nicht abschalten lässt), dann überlege ich mir manchen Klick lieber zweimal. Ich möchte mir doch nicht meinen algorithmischen YouTube-Stream durch ein bisschen Musikhören durcheinander bringen.

Außerdem ist der Offline-Modus von YT Music ein schlechter Witz. Ob Sie nun mobile Daten sparen möchten oder einfach gerade kein schnelles, mobiles Internet zur Verfügung haben (Stichwort „Edge-Land“): Play Music hat einen app-weiten Offline-Modus, bei dem die verschiedenen Ansichten übersichtlich und geordnet den auf dem Gerät vorhandenen Offline-Content anzeigen. Bei YT Music wird man stumpf auf eine einfache Liste heruntergeladener Titel geleitet, ohne weitere Funktionen sinnvoll nutzen zu können. Es ist ja nicht so, als hätte Play Music keine YouTube-Videointegration gehabt. Eine bessere Integration der YouTube-Videos wäre ohne großen Aufwand wesentlich nutzerfreundlicher möglich gewesen.

Fazit: das Problem ist nicht der Preis, sondern das schlechte Angebot

Ich verstehe natürlich, dass Google nicht auf alle Zeit ohne Bezahlung Nutzern einen sehr großen Online-Speicherplatz für ihre Musik zur Verfügung stellen will. Ich hatte mich schon ein wenig gewundert, aber hey, Google wird’s wohl wissen. Klar, wenn ich YouTube Premium abonniere, dann kann ich auch meine bei YT Music selbst hochgeladene Musik weiter auf Audio-Geräte streamen. Ich möchte aber gar keine zig Millionen Songs von YouTube Premium, ich möchte einfach meine selbst hochgeladene Musik weiter streamen können. Warum kann Google nicht einfach Geld für das Streaming selbst hochgeladener Musik verlangen, ohne dass ich gleich einen Millionen-Song-Service abonnieren muss? Warum muss es kundenfeindlich sein? Warum nimmt man den Nutzern etwas weg und bietet nur einen halbgaren Ersatz an?

Hätte Google mir gesagt ‚Hey, Play Music kostet ab jetzt 1,99 € im Monat für unbegrenztes Streaming selbst hochgeladener Musik und schau doch mal hier, für 9,99 € im Monat haben wir auch einen tollen Spotifiy-Konkurrenten‘ – kein Problem, das hätte ich sofort gemacht (und wäre wahrscheinlich über kurz oder lang zum Abonnenten geworden). Aber so bin ich schon allein emotional überhaupt nicht mehr offen für YT Music Premium, keine Chance für’s Stockholm-Syndrom! Und soweit ich weiß, kann man doch bei Spotify auch die eigene iTunes Musik-Bibliothek hochladen, oder?

Schade für die Musik, wahrscheinlich gut für Google. Wo zum Teufel liegt eigentlich mein alter iPod?

So geht Integration: niederländischer König Willem-Alexander ernennt marrokanischstämmigen Hassan Outaklla zum neuen persönlichen Berater

Hassan Outaklla
Hassan Outaklla

Laut einer offiziellen Mitteilung des niederländischen Königshauses wird der Finanzmarktspezialist Hassan Outaklla ein neuer persönlicher Berater von König Willem-Alexander. Der 36jährige Outaklla studierte Politologie an der Unviersität Amsterdam und war danach bis 2011 als Berater bei KPMG tätig. Seitdem arbeitet Outaklla für die niederländische Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (AFM). Ab dem 15. August 2019 wird er seine neue Stelle als königlicher Berater antreten.

Aktiv in der niederländischen Zivilgesellschaft

Bis zu seiner Ernennung zum königlichen Berater verantwortete Outaklla die poltisch-strategische Öffentlichkeitsarbeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Outakllas integrativer Werdegang in den Niederlanden ist bemerkenswert. So behandelte bereits seine Abschlußarbeit an der Universität die Rolle von Moscheen in der Integration marrokanischstämmiger Jungen und junger Männer in Amsterdam. In 2005 war er einer von neun Amsterdammer Studenten, die sich in einer damals vielbeachteten „Muslim Petition“ nach dem Mord am Filmemacher Theo van Gogh und darauffolgenden antimuslimischen Hassverbrechen öffentlich gegen den wachsenden Rassismus aussprachen.

Darüber hinaus ist Outaklla überaus polyglott: neben seinen Muttersprachen Niederländisch und Marrokanisch spricht der köngliche Berater Englisch, Französisch, Deutsch und Hocharabisch.

Quellen: Bild Outaklla le360.ma, koninklijkhuis.nl, telegraaf.nl, bladna.nl

Unternehmenskommunikation gegen Rechts: Danke, König Pilsener!

Im aktuellen Kampf gegen neue und alte Rechtsextreme hat sich heute auf Twitter ein bemerkenswerter Vorgang zugetragen. Vor etwas mehr als einer Woche postete ein eher kleiner Hamburger Twitterer diese Nachricht:

Wie man auf dem Bild sehen kann, ist das Markenschild der König Brauerei nur am Rand sichtbar und steht keinesfalls im Bildmittelpunkt. Heute reagierte der offizielle Leiter der Unternehmenskommunikation der Biermarke „König Pilsener“ Patrick Damberg auf Twitter wie folgt:

Sehr schön: Klarstellung der aktuellen Sachlage, und dann Hintergrundinformationen zur Historie.

Und als krönender Abschluss des Dreiklangs folgt die Ankündigung, was das Unternehmen jetzt zu tun gedenkt:

Hut ab für diesen vorbildlichen Einsatz an meinen Fachkollegen!
#NazisRaus #NieWieder

Netflix: So stellen Sie Werbe-Tests und andere „tolle Neuerungen“ aus

Auf das uns nichts beim Bingen störe!

Es geistert bereits seit einiger Zeit durchs Netz: auf ausgewählten Märkten bei ausgewählten Kunden testet Netflix die Einblendung von Werbespots!  Frevel und Sünde, das habe ich auch gedacht. Ich mein, das mit der GEZ kann man sich schließlich nicht aussuchen – aber bei Netflix, da könnte ich mich ja (theoretisch) wieder abmelden.

Nun denn: es gibt ein einfaches Mittel, damit Sie sich wenigstens für die nähere Zukunft vor Werbspots und weiteren Experimenten schützen können. 

  • Melden Sie sich bei Netflix AUF EINEM COMPUTER (Tablet) an – auf Smartphones und in den meisten Apps (z.B. PS4) geht das nicht
  • Gehen Sie dort rechts oben im Menu Ihres Profilbilds  zu Ihren Konto-Einstellungen
  • Scrollen Sie nach unten zum Punkt „Einstellungen“ und wählen dort „Test-Teilnahme“ aus
     
    Netflix Einstellungen
     
  • Und dann schalten Sie ganz genüsslich den Schalter auf „Aus“
     
    Netflix Testteilnahme ausschalten
     

Boom, keine Werbung mehr. Bis zu dem Tag, an dem Netflix das als Standard-Option implementiert, sollten Sie geschützt sein. Und jetzt – viel Spaß mit der nächsten Folge!

Kommentiert = verloren? Die Sache mit den kommentierten (Re)Tweets

Eine der Dinge, die Twitter groß gemacht hat (und die das Unternehmen – wie die meisten ursprünglichen Innovationen Ende der 00er – nicht selbst erfunden hat!), sind die so genannten Retweets. Retweets herkömmlicher Art kann man im Twitter-Webinterface für seinen eigenen Account prima sehen, auch Tools wie das von mir genutzte Hootsuite stellen diese dar.

Seit diesem Jahr gibt es jedoch auch den „Retweet 2.0“, die von Twitter selbt angebotene Variante des Retweets mit dem Feld „Kommentar hinzufügen“, was im Webinterface dann so aussieht:

twi-blog-1

Jetzt *würde* ich mir erhoffen, dass der kommentierte Retweet genauso getrackt und erfasst wird wie ein herkömmlicher Retweet. Und? Pustekuchen, is‘ nich! Ich hab eine interessante Diskussion zu spät bemerkt, die sich an Hand eines kommentierten Retweets eines von mir betreuten Accounts ergeben hat.

Den kommentierten Retweet konnte ich dabei NICHT in Hootsuite als Retweet sehen. Und in der Tweet-Einzelansicht wurde der Retweet GAR NICHT angezeigt, hier ein Screenshot des geretweeteten Tweets, keine Anzeige, nichts:

twi-blog-2

Als ich jedoch auf Mitteilungen in der oberen Leiste des Webinterface klickte –

twi-blog-3

– ja da konnte ich zum ersten Mal den kommentierten Retweet sehen, hurra!

twi-blog-4

Was soll das? Muss ich mich als Social-Media-Manager jetzt tatsächlich für jeden betreuten Twitter-Account andauernd ins Webinterface einloggen, um alle Retweets zu sehen? Oder hab ich was nicht verstanden? Ich freu‘ mich auf eure Kommentare!

Was vom Barcamp übrig blieb: zwei Monate nach dem #fbcamp Hamburg 2015

Am zweiten Märzwochenende war ich auf dem Facebook-Barcamp 2015 im schicken Hamburger Betahaus. Das fb-camp wird bereits seit 2012 von Silke Schippmann und Christian Rasch  in Hamburg veranstaltet. Je öfter ich diese alternative Veranstaltungsform wahrnehme, desto mehr wächst sie mir ans Herz. Vor allem die konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse derer, die im Job operativ mit Social Media beschäftigt sind, bringt mir den größten Mehrwert. Eine gute Übersicht zu Barcamps in Deutschland findet sich hier.

Tipps und Tricks für den Arbeitsalltag

Vor allem die Session mit Heiko Hebig, Partnership Manager bei Facebook Deutschland in Hamburg und links im Bild neben Veranstalterin Silke Schippmann, hat mir im Rückblick die meisten praktisch nutzbaren Hinweise gegeben. Also dann:

Wie postet man gut auf Facebook?

  • Jeder Post ist eine neue Chance – laut Heiko Hebig ist die zeitliche Nähe einzelner Posts nicht entscheidend. Wenn mir drei Minuten nach einem Post ein weiterer, neuer guter Inhalt einfällt, dann stelle ich diesen auch sofort ein.
  • Bleib am Ball! – poste regelmäßig, poste gut gemachte Texte und Medien, poste relevante Inhalte für Deine Zielgruppe!
  • Tipp Heiko: „Der perfekte Post versetzt den Fan in die Lage, selbst geliked zu werden!“

Was macht einen guten Facebook-Post aus?

  • “Ein guter Post sagt, worum es geht” (Hebig) – er beantwortet bestenfalls alle klassischen journalistischen „W-Fragen“, also
    Was? – Wer? – Wo? – Wann? – Wie? – Warum?
  • Binde Videos nativ ein, auch wenn der Youtube-Link fast genau so gut aussieht, denn a) der Call-to-Action-Link bei direkt eingebundenen Videos bleibt frei definierbar und b) der integrierte FB-Videoplayer ist top für alle möglichen Devices optimiert
  • Videos sind am besten nicht länger als 30 Sekunden
  • Als „gesehen“ gezählt wird ein Video nach 3 Sekunden Laufzeit

Wie bringt man seine Fans dazu, Posts weiter zu teilen?

  • Lass‘ Deine Fans durch das Teilen eines Posts einen direkten Nutzen erfahren, indem sie…
    1. … einen unmittelbaren Vorteil haben (Spendenaufruf!)
    2. … sich selbst positiv darstellen können
    3. … ihre Beziehungen mit anderen Nutzern pflegen können
    4. … ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe präsentieren können
    5. … oder zeigen können, dass sie gute Menschen sind, weil sie eine ‚gute Sache‘ unterstützen
  • Nutze auf Deiner Webseite den Share- und NICHT den Like-Button! (sagt Heiko)

Faustregel – von 10 FB-Posts sollten…

  • 6 Posts Links mit Erläuterungstext
  • 3 Posts Medien (besser Video als Foto)
  • 1 Post reinen Statustext

… enthalten.

Und wie schreibt man gut „für den Algorithmus“?

  • Protipp: #Hashtags sind für den Algorithmus völlig egal
  • Poste aus der Instagram-App statt via Facebook direkt: das bringt eine höhere Reichweite (sagt Heiko)
  • Optimiere Deine Keywords – auf Keywords steht der Algorithmus!
  • Das wichtigste Kriterium für die Einblendung eines Posts im Newsfeed eines Fans ist die Beliebtheit! Beliebtheit ist die Summe aus Likes, Comments, Shares und Clicks zu einem Post – je höher der Gesamtwert, desto höher die Beliebtheit. Bewertet wird:
    • Wie beliebt waren die VORHERIGEN Posts bei allen Nutzern?
    • Wie beliebt ist der aktuelle Post bei allen Nutzern?
    • Wie beliebt waren die bisherigen Posts des Autors beim Zielnutzer?

Außerdem: Funfacts

  • Whatsapp hat gerade mal rund 80 Mitarbeiter (sagt Heiko)
  • Die Google-Suche findet Facebook-Seiten besser als die Facebook-Suche (probiert’s aus)
  • Eine Titel- und Profilbildoptimierung für eingearbeitete Textbotschaften bringt gar nichts – die Devices sind mittlerweile viel zu fragmentiert…
  • Jede händisch eingereichte Missbrauchsmeldung wird mindestens einmal von einem Menschen angesehen!
  • Je älter und desktopaffiner Nutzer sind, desto weniger Freunde haben sie

Und zu guter letzt – woher weiß ich eigentlich, ob meine Seite erfolgreich ist?

Durch die organische, durchschnittliche Reichweite aller Posts innerhalb eines Monats – „Ausnahmen“ wie überdurchschnittlich erfolgreiche Posts dienen dazu nicht als sinnvolle Erkenntnisquelle

Bis nächstes Jahr in Hamburg! 🙂

So steigern Sie Ihre Interaktionsrate: mein erstes Mal bei der Twitter-Akademie

Heute Vormittag nahm ich das erste Mal an einem Webinar der Twitter-Akademie teil. Unter dem Titel „Steigere Deine Aktionen“ gab es eine halbstündige Präsentation mit einer live gesprochenen Tonspur und vielen Tipps für Unternehmen.

Insgesamt war das Webinar stark auf B2C-Unternehmen im FMCG-Bereich ausgelegt, es gab viele Gewinnspiel- und Gastronomieangebots-Tipps. Für „meinen“ Bereich der eher strategischen B2B-OnlinePR und Kommunikation konnte ich heute folgendes lernen:

Do’s: der Ideale Tweet zur Steigerung der Interaktionen…

  • spricht ein Bedürfnis oder Problem der Zielgruppe an
  • teasert eine mögliche Lösung an
  • statt Bedürfnis oder Problem geht auch eine interessante Frage
  • hat maximal 100 Zeichen Textlänge
  • verfügt über einen klaren Call to Action
  • hat einen Imperativ im Text – keine Scheu vor der Befehlsform!
  • spricht die Leser direkt an, „Du“ oder „Sie“ ist nicht entscheidend
  • beinhaltet einen trackbaren Direktlink zu einer 1a-Landingpage
  • nutzt den Echtzeit-Charakter von Twitter und vermittelt eine „gefühlte Dringlichkeit“
  • hat nicht mehr als ein Ausrufezeichen – mehr als eins senkt die CTR-Rate um zweistellige Prozentzahlen
  • nutzt Rich Media (warum eigentlich? Vine.co anyone?)
  • nutzt bei Preiskommunikation runde Beträge (20,- €), keine Schwellenpreise (19,99 €)

 
Don’ts: die Interaktionsrate als gewerblicher Twitterer steigert man NICHT mit…

  • Hashtags (hat mich auch überrascht)
  • Mentions (sind klickbar und lenken von der Landingpage ab)

 
Weitere Tipps:

  • Gewinnspiele in drei Phasen promoten: 1. Ankündigung, 2. Promotion, Promotion, Promotion, 3. Dank und Ergebnis (siehe auch)
  • Todsünde ist wie immer eine fehlendes Monitoring: bei Mentions von anderen Nutzern kann man nicht schnell genug reagieren
  • Flock to unlock ist eine Methode, um Abverkäufe zu steigern, die wie die Gewinnspiel-Promo auch in drei Phasen funktioniert: Teasing, Promotion und Freischaltung des Angebots – (Kurztweet mit Folie oder der Long read auf Englisch)

 
Fazit:
Insgesamt eine sehr kurzweilige halbe Stunde, in der ich einiges Neues lernte – als kostenloses Programm also durchaus empfehlenswert! Mehr Infos zur Twitter-Akademie selbst gibt’s natürlich auf Twitter bei @TwitterAdsDACH.

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